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Leitfaden

Für den DKSB Ludwigshafen ist der Respekt für und der Schutz von den ihm anvertrauen Kindern und Jugendlichen die wesentliche Grundlage seiner Arbeit. Menschen, die Interesse daran haben, die Grenzen von Kindern und Jugendlichen zu verletzen, haben hier keinen Platz und sollen keine Chance erhalten, ihr Handeln auszuüben.

Deshalb ist folgender Verhaltenskodex beschlossen worden:

Verhaltenskodex

  1. Zu Beginn der Begegnung erkläre ich den Kindern, Jugendlichen und den beteiligten Erwachsenen meine Rolle, Aufgabe und Funktion in klarer und einfacher Sprache.

  2. Ich achte und respektiere die Rechte der Kinder, die unsere Einrichtung besuchen und behandle sie nach dem Gleichheitsgrundsatz. Ich entwickle keine anderen Beziehungen zu einzelnen Kindern. Persönliche Geschenke und Verabredungen mit Kindern außerhalb der Tätigkeit im Deutschen Kinderschutzbund bedürfen der Begründung und Genehmigung meiner zuständigen Bereichsleitung bzw. Fachaufsicht.

  3. Ich behandle die Kinder und Jugendlichen als eigenständige Persönlichkeiten, die die Gestaltung des Kontaktes zu mir selbst bestimmen. Ich dränge ihnen weder Umgangsformen auf, noch verlange ich von ihnen mehr Preisgabe ihrer Erfahrungen, Gedanken und Gefühle, als sie freiwillig anbieten.

  4. Ich bin mir der besonderen Verantwortung als Erwachsener und damit als Vorbild für Kinder und Jugendliche bewusst. Ich wahre den betreuten Mädchen und Jungen gegenüber eine auf die Beschreibung meines Arbeitsfeldes gründende Distanz.

  5. Ich respektiere ein NEIN der Kinder und halte mich an die Datenschutzbestimmungen. Ausnahmen dazu ergeben sich aus dem Schutzauftrag und sind kollegial abzusprechen.

  6. Ich frage die Kinder und Jugendlichen altersentsprechend nach Erlaubnis für Körperkontakt und benenne dessen Zweck (z.B. auf den Stuhl helfen, Jacke ausziehen). Eine liebevolle Zuwendung (z.B. Umarmung) erfolgt nur als Erwiderung eines Bedürfnisses des jeweiligen Mädchen oder Jungen und mit deren Einverständnis. Es dient dem Ziel, Trost zu spenden und das Wohlbefinden des Kindes oder Jugendlichen zu sichern. Ich umarme nicht zur Befriedigung eigener Bedürfnisse (nach Nähe etc.).

  7. Ich bin verantwortlich für die klare Definition von Grenzen im Umgang der Kinder untereinander, zwischen uns und anderen Erwachsenen und sorge für deren Einhaltung. Ich thematisiere frühzeitig in kollegialer Beratung /Supervision Situationen, in denen 1. ich als Betreuerin/Betreuer Irritationen (emotionale und /oder verhaltensmäßige) im Kontakt mit einzelnen Kindern erlebe; 2. Kinder jegliche Form von sexualisierten bzw. grenzüberschreitenden Kontakt anbieten.

  8. Ich teile mit den betreuten Kindern Erfahrungen aus meinem Privatleben, wenn sie entwicklungsfördernd sind. Probleme in meinem privaten oder Arbeitsleben werde ich im Kontakt mit Kindern nicht erläutern.

  9. Ich thematisiere in der kollegialen Beratung/Supervision Verhaltensweisen/Handlungen von Kolleginnen und Kollegen, die für mich außerhalb dieses Verhaltenskodex zu liegen scheinen. Dabei achte ich auf den Grundsatz des achtungs- und respektvollen Umgangs miteinander.

  10. Im nächsten Schritt wende ich mich an die vom Ortsverband bestimmte Kontaktperson, wenn ich nach Behandlung in der kollegialen Beratung/Supervision keine Änderung des Verhaltens/der Handlungen der Kollegin/des Kollegen erkennen kann.

  11. Die Verantwortung für den Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt immer beim zuständigen Erwachsenen

Schutzkonzept

Das bestehende Schutzkonzept kann jederzeit in der Geschäftsstelle eingesehen werden.